Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus- & Hofservice Dennis Breese
Inhaber: Dennis Breese
Breetzer Straße 23 A
21354 Bleckede
E-Mail: hausundhof-breese@gmx.de
Telefon: 0157 50985353

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1. Allgemeines

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Beauftragung und Annahme der Leistung zustande.
Mit der Unterschrift unter dem Vertrag oder der Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und akzeptiert zu haben.
Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag ist für 10 Werktage bindend.
Wird ein Angebot oder Kostenvoranschlag nicht angenommen, berechnen wir für Anfahrt, Besichtigung und Erstellung eine Aufwandspauschale von 50,00 €. Erfolgt eine Auftragserteilung, entfällt diese Pauschale.
Alle Rechte an unseren Unterlagen (z. B. Angebote, Skizzen, Bilder) bleiben bei uns.
Behördliche Genehmigungen (z. B. Straßenabsperrungen, Baumfällungen) sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen und dem AN vorzulegen.
Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


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2. Leistungsangebot

-Baggerarbeiten                              

-Dachrinnenreinigung
-Erdarbeiten                                      

-Entrümpelung
-Pflasterarbeiten                            

-Winterdienst
-Gartenbauarbeiten                      

-Mäharbeiten
-Objektpflege                                   

-Transporte
-Gartenpflege                                  

-Baumfällungen
-Grabpflege

-Montagearbeiten
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3. Vertragslaufzeit und Kündigung

Privatkunden:
Laufzeit: 1 Jahr
Kündigungsfrist: 1 Monat vor Ablauf, schriftlich
Verlängerung: Automatisch um 1 Jahr
Im Todesfall des Vertragspartners endet der Vertrag automatisch.

Gewerbliche Kunden:
Laufzeit: 2 Jahre
Kündigungsfrist: 3 Monate vor Ablauf, schriftlich
Verlängerung: Automatisch um 1 Jahr
Bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz bleibt der Vertrag bis zur Kündigung durch den Auftraggeber bestehen.
Bei Betriebsübernahme durch Dritte tritt der neue Inhaber in den Vertrag ein.

Vertragsübernahme:

Eine Vertragsübernahme ist nur mit vorheriger schriftlicher Vertragsübernahmevereinbarung, unterzeichnet von allen drei Pateien (bisheriger Vertragspartner, neuer Vertragspartner und Auftragnehmer), zulässig.
Bei Gewerbekunden zulässig, wenn Betrieb oder Objekt rechtlich übernommen wurde. Der AN ist umgehend schriftlich zu informieren.
Bei Privatkunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AN möglich.


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4. Einweisung in das Objekt

Vor Beginn der Arbeiten hat der AG den AN in alle relevanten technischen Einrichtungen und Gefahrenquellen einzuweisen. Alle notwendigen Schlüssel sind bereitzustellen.


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5. Leistungsdurchführung

Die Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
Der AN ist berechtigt, in Notfällen eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern. Diese werden dem AG in Rechnung gestellt.
Kleinreparaturen (bis ca. 60 Minuten je Vorgang) werden durchgeführt, sofern vereinbart.
Materialkosten und Ersatzteile werden zusätzlich berechnet.
Regelleistungen erfolgen Montag - Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertage sind nur im Winterdienst zulässig.


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6. Schäden und Mängel

Bekannte Schäden am Objekt werden dem AG umgehend gemeldet.
In dringenden Fällen (z. B. Wasserrohrbruch) darf der AN sofort Maßnahmen zur Schadensbehebung einleiten.
Bei größeren Reparaturen erstellt der AN ein separates Angebot.


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7. Pflichten des Auftraggebers

Der AG stellt dem AN kostenlos Wasser und Strom zur Verfügung.
Auf Wunsch wird ein verschließbarer Raum für Geräte kostenlos bereitgestellt.
Der AG sichert zu, dass durch die Beauftragung keine eigenen Mitarbeiter ersetzt oder gekündigt wurden. Sollte dennoch ein Arbeitsverhältnis übergehen, stellt der AG den AN von allen Verpflichtungen frei.


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8. Preise und Zahlung

Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Kostenvoranschlag.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Dauerrechnungen sind bis spätestens zum 10. des Folgemonats zu begleichen.
Bei Verzug entstehen Mahngebühren und Verzugszinsen.
Das Personal des AN ist nicht zum Inkasso berechtigt. Zahlungen erfolgen bargeldlos.


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9. Zusatzkosten und Preisgestaltung

Nicht vereinbarte, aber notwendige Zusatzleistungen werden separat berechnet.
Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten (z.b. an Samstagen, Sonntagen & Feiertagen) gelten Zuschläge.
Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


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10. Reklamationen

Beanstandungen sind dem AN schriftlich und unverzüglich nach Leistungserbringung mitzuteilen.
Erfolgt eine rechtzeitige Reklamation, ist der AN zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
Eine Kürzung oder Einbehaltung der Entlohnung durch den AG ist unzulässig.
Kürzungen sind nur bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung in schriftlich dokumentierter Form zulässig.


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11. Haftung

Der AN haftet nur für Schäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht wurden.
Die Haftung ist auf die Deckung der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt:

Sach- & Vermögensschäden: bis 1.000.000 €

Personenschäden: bis 2.000.000 €
Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Fremdeinwirkung oder behördliche Eingriffe.
Die Haftung endet mit Beendigung des Vertrages.

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12. Abwerbung von Mitarbeitern

Jede Abwerbung von Mitarbeitern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der AG zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttogehalts des betroffenen Mitarbeiters verpflichtet.

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13. Verleih von Mietgeräten

Geräteverleih (z. B. Anhänger, Maschinen) erfolgt nur mit schriftlichem Mietvertrag, Vorlage des Ausweises und Kaution.
Bei Verlust ist der Neuwert zu zahlen, bei Beschädigung die Reparaturkosten.
Geräte sind gereinigt und betriebsbereit zurückzugeben, andernfalls fallen Zusatzgebühren an.

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14. Preisanpassungsklausel

Bei Änderungen von Löhnen, Abgaben oder gesetzlichen Vorgaben ist der AN berechtigt, die Preise ab dem folgenden Monat um 90 % des Anstiegsprozentsatzes anzupassen.

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15. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.


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